Vergütung und Honorare

 

Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr der Rechtsanwälte hängen davon ab, ob Sie

  • nur beraten werden
  • der Rechtsanwalt für Sie außergerichtlich tätig wird oder
  • ob ein gerichtliches Verfahren stattfindet.

Auf Ihren Wunsch werden wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens darüber informieren, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.

Der Anwalt soll, insbesondere bei einer außergerichtlichen Beratung, regelmäßig auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Möglich sind Pauschalvereinbarungen, die Vereinbarung von Stundenhonoraren oder feste Gebührensätze.

Beratungsgespräch

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind für Mandanten immer eine persönliche wie finanzielle Belastung. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen helfen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, Risiken und mögliche Kosten zu verringern und Ihnen eine vorteilhaftere Ausgangslage in einem Prozess zu verschaffen. Die Kosten der Erstberatung kommt drauf an, wie lange Ihr Gespräch dauern wird. Grundsätzlich liegen die Kosten bei 50,00 €.

Beratungshilfe

Sofern Sie bedürftig sind, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Durch die Beratungshilfe ist eine anwaltliche Erstberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung gewährleistet.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts ist über die Beratungshilfe lediglich eine Beratung möglich. Den ausgestellten Berechtigungsschein für Beratungshilfe müssen Sie zum Beratungstermin mitbringen.

Außergerichtliche Vertretung

Die für einer außergerichtliche Tätigkeit enstehende Geschäftsgebühr kann der Anwalt die Höhe dieser Gebühr zwischen 0,5 bis 2,5 nach eigenem Ermessen bestimmen. Dazu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Auslagen.

Gerichtliche Vertretung               

Grundsätzlich entsteht in einer gerichtlichen Vertretung in der ersten Instanz eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie zumeist eine 1,2 Terminsgebühr. Auch hier kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Auslagen hinzu.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese im Rahmen der vereinbarten Deckung in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. Selbstverständlich können wir auch für Sie erfragen, ob für den konkreten Fall Kostendeckung besteht.

Prozesskostenhilfe

Die Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe kommt für Ihre Anwaltskosten sowie anfallende Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren auf. Die Prozesskostenhilfe ist davon abhängig, dass Sie über geringe Einkünfte verfügen und Erfolgsaussichten gegeben sind. Je nach der Höhe Ihrer Einkünfte ist eine ratenfreie oder ratenweise Bewilligung der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe möglich. Bei ratenweiser Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung müssen Sie vom Gericht festgelegte monatliche Raten zahlen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Stellung des Verfahrens- oder Prozesskostenhilfeantrags.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen mit den obigen Informationen nur einen Überblick verschaffen möchten und dass die Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.