Prozessfinanzierung

Aus Angst vor den Kosten müssen Sie nicht klein beigeben.

Recht haben und Recht bekommen – da ist leider oft eine Finanzielle Frage. Denn auch ein berechtigter Anspruch lässt sich nur durchsetzen wenn man die nötigen Mittel dafür aufbringt. Geht es um hohe Streitwerte, ist die Entscheidung für eine Klage besonders schwierig. Die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten sind dann ebenfalls hoch. Und eine 100 %-ige Erfolgsgarantie gibt es nie.

Sollten Sie je in die Situation kommen, einen teuren Prozess führen zu müssen, können wir Ihnen mit der Unterstützung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft helfen.

Wir arbeiten mit zahlreichen Prozssfinanzierungsgesellschaften wie z.B. Allianz Prozssfinanzierung zusammen.

Mit einer Prozessfinanzierung können Sie auch Klagen durchfechten, die beim Blick auf Ihre Finanzsituation eher schwierig erscheinen. Zum Beispiel wenn keine Mittel vorhanden sind, um Kosten vorzufinanzieren, oder wenn der Anspruchsgegner finanziell deutlich stärker ist.

Ab einem Streitwert von 50.000,00 EUR bzw. 100.000,00 EUR können Prozessfinazierer nicht nur die komplette Vorfinazierung aller Kosten, sondern tragen – falls Sie verlieren – auch das finanzielle Risiko.

Jeder Aktivprozess, der auf eine Leistung gerichtet ist und überwiegende Erfolgsaussichten hat, kann grundsätzlich von einer Prozessfinazierung finanziert werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Für eine Finanzierung muss ein Fall folgendes erfüllen:

  • der Streitwert beträgt mindestens 50.000,00 EUR bzw. 100,000,00 EUR
  • die Bonität des Anspruchsgegners ist gegeben
  • ein Anwalt rät zur Klage und überzeugt den Prozessfinanzierer von den Erfolgsaussichten

 

Was kostet ein Zivilprozess?

Diese kleine Übersicht zeigt:

Die Kosten eines Zivilprozesses können schnell existenzbedrohend werden.

Streitwert in Euro

   100.000,00
   200.000,00
   300.000,00
   500.000,00
1.000.000,00
5.000.000,00

Prozessrisiko in Euro

  23.800,00
  34.000,00
  44.000,00
  59.900,00
  90.000,00
330.000,00

Waffengleichheit mit starken Gegnern

Mit einer Prozessfinanzierung können Sie somit auch gegen finanziell stärkere Gegner antreten.

Beispiele für typische Fälle sind hier:
 

  • Ansprüche aus Honorar- und Werklohnforderungen
  • Ehescheidungen
  • Erbansprüche
  • Schadensersatz
  • sowie alle anderen Zahlungsansprüche